Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gomaringen
Die Gemeinde Gomaringen verfügt derzeit über 498 Betreuungsplätze in den Betreuungseinrichtungen der kommunalen, kirchlichen und freien Träger. Davon sind 105 für Kinder von 1-2 Jahren und 393 für Kinder von 3-6 Jahren.
Eltern haben die Möglichkeit, den für ihr Kind geeigneten Betreuungsplatz frei zu wählen. Ein Anspruch auf einen Platz in einer konkreten Betreuungseinrichtung besteht jedoch nicht. Es werden ausschließlich Kinder aufgenommen, die in Gomaringen ihren Wohnsitz haben.
In die kirchlichen Betreuungseinrichtungen werden Kinder aller Konfessionen und Religionen sowie konfessionslose Kinder aufgenommen.
Die Anzahl der Kinder pro Gruppe oder Betreuungseinrichtung orientiert sich am Alter der aufgenommenen Kinder und an den Öffnungszeiten.
Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt durch den Träger in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung nach dem jeweiligen Bedarf.
Kindertageseinrichtungen in der Übersicht
Wie melde ich mein/e Kind/er an?
Bitte beachten Sie, dass dieses Anmeldeverfahren nur für die kommunalen Einrichtungen (Hauffstraße, Linsenhof, Haydnstraße und Mozartstraße) gilt.
Die Anmeldungen für die kirchlichen Einrichtungen (Pestalozzistraße, Naturkindergarten Riedstraße und Roßbergstraße), den Zwergenkindi und den Kindergarten am Bach unterliegen einem eigenen Verfahren.
Informationen hierzu erhalten Sie auf der jeweiligen Internetseite oder telefonisch in der Einrichtung.
Für die Anmeldung zur Betreuung Ihres/r Kindes/r in einer kommunalen Betreuungseinrichtung beachten Sie bitte folgendes:
- Die Anmeldung sollte 6 Monate vor geplanter Aufnahme erfolgen (kurzfristige Anträge werden zweitrangig behandelt).
- Melden Sie sich hierzu telefonisch bei uns:
- Tel. 07072 9155-2601: Kinderhaus Mozartstraße und Kinderhaus Haydnstraße
- Tel. 07072 9155-2602: Kinderhaus Linsenhof
- Tel. 07072 9155-2603: Kinderhaus Hauffstraße - Sie erhalten die Anmeldeunterlagen postalisch zugesandt.
- Es werden Kinder ab 1 Jahr aufgenommen
- Krippe (1-2 Jahre): Bei fristgerechter Anmeldung – Reservierung auf den nächsten frei werdenden Betreuungsplatz in 6 Monaten
- Ü3 (3-6 Jahre): Aufnahme chronologisch nach dem Geburtsdatum
- Die Eingewöhnung (Krippe und Ü3) erfolgt zum 01. oder 15. eines Monats (± 2-3 Tage)
- Im Regelfall verbleiben die Krippenkinder beim Erreichen des 3. Lebensjahrs in der selben Einrichtung.
Die Kinder vom Kinderhaus Mozartstraße wechseln in das Kinderhaus Haydnstraße. - Besteht der Wunsch die Einrichtung zu wechseln, ist ein neuer Antrag 6 Monate vor Erreichen des 3. Lebensjahres, bei der Gemeindeverwaltung zu stellen
- Der Antrag ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben (bei alleinigem Sorgerecht ist eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung beizulegen)
- Die Zuweisung erfolgt ca. 4 Monate vor Aufnahme
Bitte verzichten Sie vorab auf persönliche und telefonische Anfragen, wir werden zeitnah alle Eltern über die weiteren Schritte informieren.
Besichtigungstermine der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch mit dem jeweiligen Kinderhaus in Verbindung.
- Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen
- Änderungsmeldung zur Betreuungsform
- Arbeitgeberbescheinigung - Nachweis über eine Berufstätigkeit - Formular
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Ihres Kindes
- Datenschutzhinweise Masernschutzgesetz
- Einverständniserklärung zur Antragstellung auf einen Betreuungsplatz
- Elternbeiträge für Krippenkinder von 1-2 Jahren, gültig ab 01.09.2023
- Elternbeiträge für Krippenkinder von 1-2 Jahren, gültig ab 01.09.2024
- Elternbeiträge für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt, gültig ab 01.09.2023
- Elternbeiträge für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt, gültig ab 01.09.2024
- Elternbeiträge Verzehrpauschale
- Ferienplaner Kinderhäuser 2025
- Geburt eines weiteren Kindes in der Familie - Melde-Formular
- Gesundheitsbestätigung zur Abgabe bei der Kindertageseinrichtung
- Information zur Eingewöhnung Ihres Kindes in die Einrichtung
- Kindergartensatzung i.d.F.v. 27.06.2023, gültig ab 01.09.2023 - signierte Fassung
- Kindergartensatzung i.d.F.v. 14.05.2024, gültig ab 01.09.2024 - signierte Fassung
- Kranke Kinder in der KiTa
- Krankheits- und Erkältungssymptome bei Kindern - wie geht man damit um
- Nachhauseweg
- Notfallbetreuung Information des Landkreises
- Notfallplan bei Personalausfall
- SEPA-Lastschriftmandat
- Verpflichtung für ehrenamtliche Mitarbeitende und Eltern