Einmal wöchentlich

Die Einwohnerschaft wird regelmäßig durch das Amtsblatt informiert.

Herausgeber des Amtsblatts ist die Gemeinde Gomaringen. Es enthält im amtlichen Teil die Notdienste, Mitteilungen der Gemeindeverwaltung (wie etwa die Sitzungsberichte, Ankündigungen oder Berichte über die Arbeit der Gemeinde), Mitteilungen öffentlicher Einrichtungen (z.B. Bibliothek), anderer Ämter und Behörden (wie das Landratsamt Tübingen), der Schulen, Kitas und der VHS.

Es folgen Vereine und Organisationen aus Gomaringen, Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen sowie die kirchlichen Mitteilungen.

Nichtamtlich sind Geschäfts-, Stellen- und Kleinanzeigen.

Amtliches Bekanntmachungsorgan i.S. der Bekanntmachungssatzung sind die Internetseite der Gemeinde Gomaringen und das Amtsblatt.

Das Amtsblatt wird vom Nussbaum-Verlag verlegt und erscheint jeden Samstag. Redaktionsschluss ist jeweils Mittwochs 12:00 Uhr (über das Redaktionssystem „Artikelstar”). Die Anzeigenannahme erfolgt direkt beim Verlag (https://www.nussbaum-medien.de/leistungen/anzeige-buchen/).

Anschrift:
NUSSBAUM MEDIEN
Weil der Stadt GmbH & Co. KG
Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
Tel.: (07033) 525-0 / Fax: (07033) 2048
E-Mail: wds(@)nussbaum-medien.de
Website: https://www.nussbaum-medien.de/

Das Amtsblatt ist seit Erscheinen der ersten Ausgabe (ab 14.01.2023) auch online abrufbar.

Der Verlag Nussbaum Medien veröffentlicht das Gomaringer Amtsblatt hier: https://www.nussbaum.de/kiosk/mitteilungsblaetter/amtsblatt-gomaringen

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