Sanierungsgebiet „Ortsmitte IV” - Allgemeines
Mitte des Jahres 2022 wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte IV“ durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen. Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg können neben kommunalen Maßnahmen auch private Eigentümer bei Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen unterstützt werden.
Die Fördermittel wurden bis zum 30.04.2031 bewilligt und können bis dahin eingesetzt werden. Sofern sich während der Sanierungsdurchführung zeigt, dass die Fördermittel nicht ausreichen oder der Durchführungszeitraum zu knapp bemessen sein sollte, können weitere Fördermittel oder eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt werden. Mit der Betreuung des Sanierungsgebietes wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) beauftragt.
Voraussetzung für den Einsatz der Fördermittel war die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes durch einen Beschluss des Gemeinderats. Den Beschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes im umfassenden Verfahren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2022 (ortsüblich bekannt gemacht am 06.08.2022) beschlossen. Dem vorangegangen war die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen, zu denen am 21.07.2021 ein Bürgerinformationsabend stattgefunden hat.
Ein zentrales Element der Sanierung „Ortsmitte IV“ ist die Information der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der interessierten Bürgerschaft. Dafür hatte die Gemeinde Gomaringen zum Informationsabend am 23.11.2023 in die Sport- und Kulturhalle eingeladen.
Den Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet „Ortsmitte IV“ wurden insbesondere die Fördermöglichkeiten, die Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung sowie die Vorgehensweise für die Inanspruchnahme eines Zuschusses für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgestellt.
Ansprechpartner
- Bei Fragen zur Sanierungsdurchführung wenden Sie sich bitte an Herrn Tobias Zerulla, Projektleiter der WHS (Tel. 07141 16-757253, Mail tobias.zerulla(@)wuestenrot.de)
- Auskunft bei der Gemeinde Gomaringen erteilt Ihnen Herr Mosch (Tel. 07072 9155-4200, Mail amosch(@)gomaringen.de).
Abgrenzung des Sanierungsgebiets
Voraussetzung für den Einsatz der Fördermittel ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes durch einen Beschluss des Gemeinderats. Die Abwägung über die Entscheidung über das anzuwendende Sanierungsverfahren hat ergeben, dass im Anbetracht der gesetzten Ziele und Schwerpunkte der geplanten Sanierungsmaßnahme das umfassende Sanierungsverfahren erforderlich ist. Den Beschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes im umfassenden Verfahren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2022 (ortsüblich bekannt gemacht am 06.08.2022) beschlossen. Dem vorangegangen war die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen, zu denen am 21.07.2021 ein Bürgerinformationsabend stattgefunden hat.
Die aktuelle Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist im folgenden Plan von Juni 2022 dargestellt:
Mit der Betreuung des Sanierungsgebietes wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt.
Profitieren Sie als Eigentümer:
Als Eigentümer eines Grundstücks bzw. Gebäudes im Sanierungsgebiet können auch Sie von den Fördermöglichkeiten profitieren. Für Sie stehen bei einer geplanten umfassenden Modernisierung ihres Eigentums oder bei einem geplanten Gebäudeabbruch mit anschließender Neubebauung Fördermöglichkeiten über die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte IV“ zur Verfügung.
Eine umfassende Modernisierungsmaßnahme liegt vor, wenn durch diese Maßnahmen der Gebrauchswert des Gebäudes erhöht wird und eine Nutzung des Gebäudes über einen Zeitraum von weiteren 25 Jahren gesichert ist. Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Modernisierung ebenfalls förderfähig. Die Gestaltung des Gebäudes soll in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.
Grundlage für die Förderung von Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen bildet immer ein Vertrag zwischen Ihnen als Eigentümer und der Gemeinde Gomaringen. Alle Leistungen, die vor Abschluss dieses Vertrages vergeben bzw. durchgeführt werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Beispielhafte Maßnahmen, die förderfähig sind, haben wir für Sie in untenstehendem Schaubild zusammengefasst. Grundsätzlich können auch mehrere verschiedene Förderprogramme (z. B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) für eine umfassende Gesamtmodernisierung eingesetzt werden. Eine Doppelförderung eines einzelnen Gewerks ist aber grundsätzlich nicht möglich.
Beispielhaft können im Rahmen einer umfassenden Gesamtmodernisierung die Dämmung des Daches, die Dämmung der Fassade, die Erneuerung der Fenster, die Erneuerung der Heizung und diverse Maßnahmen im Innenbereich (z. B. Erneuerung der sanitären Einrichtungen) gefördert werden. Der Heizungsaustausch kann dann beispielhaft aufgrund der ggf. attraktiveren Förderkonditionen über ein separates Förderprogramm gefördert werden, die übrigen Maßnahmen über die Städtebauförderung.
Der Zuschuss aus der Städtebauförderung wird immer nach Fertigstellung der Maßnahmen und Prüfung der von Ihnen bereits gezahlten Rechnungen von der Gemeinde ausgezahlt. Ratenzahlungen nach Bauabschnitten können ergänzend vereinbart werden. Nach Fertigstellung Ihrer Maßnahme können die Kosten der Modernisierung außerdem erhöht steuerlich (§§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz) abgesetzt werden.
Mit der Durchführung von Maßnahmen an ihrem Eigentum tragen Sie als Eigentümer zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und zur energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes und damit zum Klimaschutz bei.
Wir freuen uns auf ihre Mitwirkung!