Steuern
Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 365 v.H. (bis 31.12.2024: 360)
- Hebesatz Grundsteuer B: 184 v.H. (bis 31.12.2024: 410)
- Hebesatz Gewerbesteuer: 360 v.H.
Informationen des Finanzministeriums zur künftigen Grundsteuer in Baden-Württemberg
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 120,00 EUR
- 2. Hund jährlich: 240,00 EUR
- jeder weitere Hund jährlich: 240,00 EUR
- Zwingersteuer jährlich 240,00 EUR
- 1. Kampfhund 660,00 EUR
- 2. Kampfhund 1.320,00 EUR
- jeder weitere Kampfhund 1.320,00 EUR
Steuerermäßigungen für Hunde mit
a) Team-Test
b) Begleithundeprüfung oder Schutzhundeprüfung 1-3
c) Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
auf Antrag möglich
Vergnügungssteuer
Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit monatlich je Gerät 25 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch:
- aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnl. Unternehmen i.S. von § 40 LGlüG:
150,00 EUR - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B. Gaststätte):
75,00 EUR
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit monatlich je Gerät:
- aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnliches Unternehmen i.S. von § 40 LGlüG:
- 100,00 EUR
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B. Gaststätte):
50,00 EUR
Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen monatlich je Gerät:
- 30,00 EUR
Geräte nach § 2 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung monatlich je Gerät:
- 400,00 EUR