Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 365 v.H. (bis 31.12.2024: 360)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 184 v.H. (bis 31.12.2024: 410)
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 360 v.H.

Informationen des Finanzministeriums zur künftigen Grundsteuer in Baden-Württemberg

Flyer des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 120,00 EUR
  • 2. Hund jährlich: 240,00 EUR
  • jeder weitere Hund jährlich: 240,00 EUR
  • Zwingersteuer jährlich 240,00 EUR
  • 1. Kampfhund 660,00 EUR
  • 2. Kampfhund 1.320,00 EUR
  • jeder weitere Kampfhund 1.320,00 EUR

Steuerermäßigungen für Hunde mit
a) Team-Test
b) Begleithundeprüfung oder Schutzhundeprüfung 1-3
c) Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung
auf Antrag möglich

Vergnügungssteuer

Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit monatlich je Gerät 25 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch:

  •  aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnl. Unternehmen i.S. von § 40 LGlüG: 
    150,00 EUR
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B. Gaststätte): 
    75,00 EUR

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit monatlich je Gerät:

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnliches Unternehmen i.S. von § 40 LGlüG:
  • 100,00 EUR
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort (z.B. Gaststätte):
    50,00 EUR

Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen monatlich je Gerät:

  • 30,00 EUR

Geräte nach § 2 Abs. 5 der Vergnügungssteuersatzung monatlich je Gerät:

  • 400,00 EUR